Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend ist.
Sind weniger als zwei Drittel der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden;
sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet.
Sind diese verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Die Versammlung bestimmt einen Protokollführer.
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen.
Beschlussfassungen erfolgen in geheimer Abstimmung, soweit 1/4 der anwesenden Mitglieder dies beantragen.
Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidungen mit folgenden Mehrheiten:
-
Beschlüsse über die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Mitgliedern oder die Änderung der Satzung müssen mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, Beschlüsse über die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Vereinszwecks mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
-
Alle anderen Beschlüsse benötigen für ihre Gültigkeit die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Bei Stimmengleichheit wird neu abgestimmt.
Über den Ablauf der Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt.
Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben.